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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir von SAILORAMA Segelreisen veranstalten - nomen est omen – Segelreisen.

Wir sind eine in Österreich registrierte Kojen-Charteragentur. Sie buchen bei uns eine Koje (einen Schlafplatz) auf einem Segelschiff. Mit Ihnen an Bord sind der von uns gestellte Skipper und weitere Mitseglerinnen und Mitsegler.

Als Leistungen bieten wir die Segelreise selbst, Ausübung des Segelsports, Segelanleitung, Dieselkosten, Hafengebühren und Verproviantierung im Rahmen des Segelsports an. Da wir eine Kojen-Charteragentur sind und kein Reisebüro, unterliegt Ihre Buchung nicht dem Pauschalreiserecht. Buchen Sie bei uns einen Segeltörn, gelten ausschließlich die Ihnen hier vorliegenden Geschäftsbedingungen gemeinsam mit der Rechnung als Buchungsvertrag.

1. BUCHUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Mit schriftlich oder mündlich vermitteltem explizitem Buchungswunsch bietet der Kunde den Abschluss eines Kojenchartervertrages aufgrund der hier angebotenen Leistungsbeschreibung an. Der Vertrag wird mit Zusendung der Rechnung an den Kunden wirksam. Der Kunde steht für die Verpflichtungen aller in seiner Buchung mit angeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Zustandekommen der Buchung ist innerhalb von fünf Werktagen eine Anzahlung von 33 Prozent des Yachtcharterpreises auf die von uns genannte Kontoverbindung zu leisten. Der Restbetrag ist unaufgefordert so zu überweisen, dass die Zahlung 40 Tage vor Törnbeginn auf unserem Konto verbucht werden kann. Als Nachweis gilt der Einzahlungsbeleg mit Datum nicht jünger als 41 Tage vor Törnbeginn.

Bei Zahlungsverzögerungen von mindestens zwei Tagen senden wir eine Erinnerungs-eMail an die bei Buchung angegebene eMail-Adresse. Wird der Restbetrag nicht binnen zweier weiterer Tage nachweislich überwiesen, gilt die Buchung als kundenseitige Stornierung.

3. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, ABSAGE, STÖRUNG UND HÖHERE GEWALT
a. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung (Stornogebühr) fällig:

Bis zum 40. Tag vor Törnbeginn 33% des gesamten Kojencharterpreises. 
Bei späterer Stornierung oder bei Nichtantritt des Törns fallen 100% des Kojencharterpreises an.

b. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich Segelrevier oder Törntermin. Entsprechende Änderungswünsche gelten als Stornierungen mit anschließender Neubuchung.

c. Wir behalten uns das Recht vor, eine Segelreise bis vier Wochen vor Törnbeginn abzusagen, sofern nicht eine explizite Durchführungsgarantie vereinbart wurde. Bei Absage erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

d. Nach Beginn des Törns sind wir berechtigt, den Kojenchartervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Segeltörns ungeachtet einer Abmahnung des Schiffsführers nachhaltig stört oder gefährdet.

4. LEISTUNGEN
a. Die angebotenen Kojenchartertörns finden auf angemieteten Yachten oder auf firmeneigenen Yachten mit von uns gestelltem Schiffsführer statt.

b. Als Yachtcharterunternehmen bieten wir ausschließlich Kojencharterleistungen an; diese können im Rahmen einer Gruppenbuchung auch alle verfügbaren Yachtkojen beinhalten ("Exklusiv-Buchung"). In den Kojencharterleistungen sind enthalten: Aufenthalt und Übernachtung auf der Yacht, Bereitstellung eines ausgebildeten Schiffsführers, Ausübung von Yachtsport, alle anfallenden obligatorischen Yachtversicherungen und segelsportassoziierte Leistungen (Treibstoffe, Hafengebühren, Proviant an Bord, Endreinigung und Ähnliches). Weitere Leistungen werden nicht erbracht. 

c. Die angebotenen Kojenchartertörns sind weder Rundreisen mit bestimmten Tageszielen noch Beförderungsleistungen. Der Kunde ist kein Passagier, sondern Teil der Crew und nimmt gemeinsam mit anderen Crewmitgliedern an einer Veranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. An Bord kocht und spült der Kunde. Der Schiffsführer wird aus der Bordküche mitverpflegt.

d. Die im Angebot erwähnten Segelrouten sind beispielhaft. Maßgeblich ist nur das ausgewiesene Segelrevier. Im Angebot vorgeschlagene Landausflüge sind fakultativ. Eventuelle Unternehmungen an Land werden von örtlichen Veranstaltern erbracht. Wir garantieren, entsprechende Kontakte zu diesen Veranstaltern so zu pflegen, dass vorgeschlagene Landausflüge verlässlich durchführbar sind.

e. Die angebotenen Leistungen der Kojenchartertörns beginnen beim ersten Betreten der Yacht und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Die Leistungen gelten auch dann als erbracht, wenn wetter-, sicherheits-, krankheits- oder technikbedingt die geplanten Routen geändert werden müssen und/oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder des Schiffsführers vorliegt. Reparaturbedingte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft üblich sind, sind als Teil des Segelsports vom Kunden zu dulden. Die Überliegezeit beträgt 24 Stunden pro einwöchigem Segeltörn.

f. Wenn in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders vermerkt, beginnt der Segeltörn um 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr.

g. Änderungen bezüglich eventuell ausgeschriebener Yachten bei gleichem Standard  behalten wir uns vor.

5. HAFTUNG
a. Zu Beginn jedes Kojenchartertörns wird eine detaillierte Sicherheits- und Yachtbenutzungseinweisung durchgeführt. Handelt ein Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich entgegen diesen Einweisungen, so haftet er für daraus entstehende Schäden.

b. Mit Teilnahme am Kojenchartertörn nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die ausgeschriebene Veranstaltung primär sportlichen Charakter hat und dass dadurch naturgemäß die Gefahr etwaiger Schäden an persönlichem Besitz oder die Gefahr körperlicher Verletzungen oder Ablebens besteht. Schadenersatzforderungen jeder Art seitens des Kunden, sowohl an Crewmitglieder als auch an den Schiffsführer und an uns sind, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder kein Vorsatz bestehen, ausgeschlossen.

c. Der Kunde haftet nicht für im nautischen Betrieb entstandene Schäden/Verluste, auch wenn er diese selbst herbeiführte. Ausnahmen: Für vom Kunden selbst verursachte Schäden/Verluste haftet derselbe dann, wenn eine "durchschnittliche vernünftige Person" auch zivilrechtlich an Land haften würde (objektiver Sorgfaltsmaßstab) oder der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. In der Praxis heißt das beispielsweise, dass ein Kunde nicht für einen Segelriss, für eine Grundberührung oder für einen Motorschaden haftet, aber für ein von ihm selbst verlorenes Beibootpaddel oder für eine von ihm selbst eingetretene Decksluke.

d. Verstopft der Kunde eine Toilette, obwohl er in die korrekte Toilettenbenutzung eingewiesen wurde, beträgt die vom Kunden zu zahlende Reparaturpauschale EUR 150.

e. Verliert oder beschädigt der Kunde  nicht-nautische Freizeitprodukte (SUP, Paddel, Beiboot im Freizeitbetrieb etc), haftet er im Rahmen des jeweiligen Zeitwerts. 

f. Kann ein Endhafen eines Kojenchartertörns aufgrund von Wetterbedingungen oder technischen Problemen nicht erreicht werden und werden dadurch Rückreisetermine versäumt, so haften wir bis maximal Euro 300.- für Rückreisekosten, wobei wir die günstigste Rückreiseoption wählen, die nicht die bequemste sein muss. Wir haften nicht, wenn trotz verspäteter Ankunft ein rechtzeitiges Erreichen des Abfluges möglich ist, der Kunde aber nicht bereit ist, den Rückreisevorschlag anzunehmen.

6. HAUSORDNUNG
a. Der Kunde hat Minderjährige, die in seiner Obhut stehen, zu beaufsichtigen und haftet für diese.

b. Der Kunde hat gemeinsam mit den anderen Mitreisenden dafür zu sorgen, dass die Yacht bei Törnende besenrein (Geschirr gewaschen, Müll entsorgt) übergeben wird.

7. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN IM HERKUNFTS-, TRANSIT- UND ZIELLAND
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Quarantäne-, Gesundheits- und ähnlicher Vorschriften im Herkunfts-, Transit- und Zielland selbst verantwortlich. Ist ein Kunde durch entsprechende Vorschriften an der Anreise zum Segeltörn oder an der (weiteren) Teilnahme am Segeltörn verhindert, kann daraus kein Recht auf Rücktritt abgeleitet werden. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf die An- und Abreise zum/vom Ausgangshafen als auch auf etwaige grenzüberschreitende Segeltörns. Alle Kosten, die aus der Nichtbeachtung der jeweils gültigen Landesvorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Ist es einem Kunden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Herkunfts-, Transit- oder Zielland nicht möglich, ein- oder auszureisen und wird dadurch der Ablauf der Segelreise gestört, behalten wir uns das Recht vor, den Kojenchartervertrag fristlos zu kündigen, um den Segeltörn mit den anderen Kunden wie geplant durchführen zu können.

8. DATENVERWALTUNG, URHEBERRECHTE, RECHT AM EIGENEN BILD
a. Mit der Buchungsanfrage erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes auf unseren Datenträgern gespeichert werden.

b. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass in unserem Besitz stehendes oder vom Kunden an uns übergebenes Bildmaterial mit dessen Abbild von uns zu Werbezwecken verwendet werden kann. 

9. ABTRETUNG
Der Kunde darf seine vertraglichen oder gesetzlichen Rechte aus dem Kojenchartervertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten. Wir sind nicht verpflichtet, anstelle des Kunden eine Ersatzperson zu akzeptieren.

10. UNWIRKSAMKEIT UND GERICHTSSTAND
Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ungültig werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz.

SAILORAMA Segelreisen © All rights reserved

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