Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir von SAILORAMA Segelreisen veranstalten - nomen est omen – Segelreisen.
Wir sind eine in Österreich registrierte Kojen-Charteragentur. Sie buchen bei uns eine Koje (einen Schlafplatz) auf einem Segelschiff. Mit Ihnen an Bord sind der von uns gestellte Skipper und weitere Mitseglerinnen und Mitsegler.
Als Leistungen bieten wir die Segelreise selbst, Ausübung des Segelsports, Segelanleitung, Dieselkosten, Hafengebühren und Verproviantierung im Rahmen des Segelsports an. Da wir eine Kojen-Charteragentur sind und kein Reisebüro, unterliegt Ihre Buchung nicht dem Pauschalreiserecht. Buchen Sie bei uns einen Segeltörn, gelten ausschließlich die Ihnen hier vorliegenden Geschäftsbedingungen gemeinsam mit der Rechnung als Buchungsvertrag.
1. BUCHUNG UND VETRAGSABSCHLUSS
Mit schriftlich oder mündlich vermitteltem explizitem Buchungswunsch bietet der Kunde den Abschluss eines Kojenchartervertrages aufgrund der auf unserer Website angebotenen Leistungsbeschreibung an. Der Vertrag wird mit Zusendung der Rechnung an den Kunden wirksam. Der Kunde steht für alle Verpflichtungen der in seiner Buchung mitangeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Zustandekommen der Buchung ist innerhalb von fünf Werktagen eine Anzahlung von 33 Prozent des Yachtcharterpreises auf die von SAILORAMA Segelreisen genannte Kontoverbindung zu leisten. Der Restbetrag ist unaufgefordert so zu überweisen, dass die Zahlung 40 Tage vor Törnbeginn auf unserem Konto verbucht werden kann. Als Nachweis gilt der Einzahlungsbeleg mit Datum nicht jünger als 41 Tage vor Törnbeginn.
Bei Zahlungsverzögerungen ab zwei Tagen senden wir eine Erinnerungs-eMail an die bei Buchung angegebene eMail-Adresse. Wird der Restbetrag nicht binnen zweier weiterer Tage nachweislich überwiesen, gilt die Buchung als kundenseitige Stornierung.
3. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, ABSAGE, STÖRUNG UND HÖHERE GEWALT
a. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung (Stornogebühr) fällig:
Bis zum 40. Tag vor Törnbeginn 33% des gesamten Kojencharterpreises.
Bei späterer Stornierung oder bei Nichtantritt des Törns fallen 100% des Kojencharterpreises an.
b. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich Segelrevier oder Törntermin. Entsprechende Änderungswünsche gelten als Umbuchung (siehe 3.c.).
c. Umbuchungen gelten als Stornierungen mit anschließender Neubuchung.
d. SAILORAMA Segelreisen behält sich das Recht vor, eine Segelreise bis vier Wochen vor Törnbeginn abzusagen. Bei Absage erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
e. Nach Beginn des Törns ist SAILORAMA Segelreisen berechtigt, den Kojenchartervertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Segeltörns ungeachtet einer Abmahnung des Schiffsführers nachhaltig stört oder gefährdet.
f. Wenn das Wohnsitzland des buchenden Gastes die touristische Ausreise alternativlos verhindert oder die Destination (das Urlaubsland oder die Urlaubsregion) die touristische Einreise ausnahmslos verhindert, dann erhält der Gast am Tag des geplanten Törnbeginns alle geleisteten Zahlungen zurück.
4. LEISTUNG
a. Die angebotenen Kojenchartertörns finden auf angemieteten Yachten oder auf firmeneigenen Yachten mit von uns gestelltem Schiffsführer statt.
b. SAILORAMA Segelreisen bietet als Yachtcharterunternehmen ausschließlich Kojencharterleistungen an. In den Kojencharterleistungen sind, sofern keine außerordentlichen Abmachungen getroffen sind, enthalten: Aufenthalt und Übernachtung in einer Koje auf der Yacht, Bereitstellung eines ausgebildeten Schiffsführers, Ausübung von Yachtsport, alle anfallenden obligatorischen Yachtversicherungen und segelsportassoziierte Leistungen (Treibstoffe, Hafengebühren, Proviant an Bord, Endreinigung und Ähnliches). Weitere Leistungen werden nicht erbracht.
c. SAILORAMA Segelreisen weist darauf hin, dass die angebotenen Kojenchartertörns weder Rundreisen mit bestimmten Tageszielen noch Beförderungsleistungen sind. Der Kunde ist kein Passagier, sondern Teil der Crew und nimmt gemeinsam mit anderen Crewmitgliedern an einer Veranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. An Bord kocht und spült der Kunde. Der Skipper wird aus der Bordküche mitverpflegt.
d. Die im Angebot erwähnten Segelrouten sind beispielhaft. Maßgeblich ist nur das ausgewiesene Segelrevier. Im Angebot vorgeschlagene Landausflüge sind fakultativ. Eventuelle Unternehmungen an Land werden von örtlichen Veranstaltern erbracht. SAILORAMA Segelreisen garantiert diesbezüglich, die entsprechenden Kontakte zu diesen Veranstaltern derart zu pflegen, sodass vorgeschlagene Landausflüge verlässlich durchführbar sind.
e. Die angebotenen Leistungen der Kojenchartertörns beginnen beim ersten Betreten der Yacht und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Die Leistungen gelten auch dann als erbracht, wenn wetter-, sicherheits-, krankheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert werden und/oder die Yacht im Hafen bleiben muss (siehe 5.g.) und keine grobe Fahrlässigkeit von SAILORAMA Segelreisen oder einer der Erfüllungsgehilfen, insbesondere der Schiffsführer, vorliegt.
4. LEISTUNG (FORTSETZUNG)
f. Wenn in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders vermerkt, beginnt der Segeltörn um 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr.
g. Reparaturbedingte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft üblich sind, sind zu dulden. Üblicherweise beträgt die tolerierbare Überliegezeit einen Tag pro sieben Tage Charterdauer.
h. Änderungen bezüglich eventuell ausgeschriebenen Yachten bei gleichem Standard behält sich SAILORAMA Segelreisen vor.
5. HAFTUNG
a. Zu Beginn jedes Kojenchartertörns wird eine detaillierte Sicherheits- und Yachtbenutzungseinweisung durchgeführt. Handelt ein Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich entgegen diesen Einweisungen, so haftet er für daraus entstehende Schäden.
b. Mit Teilnahme am Kojenchartertörn nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die ausgeschriebene Veranstaltung primär sportlichen Charakter hat und dass dadurch naturgemäß die Gefahr etwaiger Schäden an persönlichem Besitz oder die Gefahr körperlicher Verletzungen oder Ablebens besteht. Schadenersatzforderungen jeder Art seitens des Kunden, sowohl an Crewmitglieder als auch an den Schiffsführer und an SAILORAMA Segelreisen sind, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder kein Vorsatz bestehen, ausgeschlossen.
c. Kann ein Endhafen eines Kojenchartertörns aufgrund von Wetterbedingungen oder technischen Problemen nicht erreicht werden und werden dadurch Rückreisetermine versäumt, so haftet SAILORAMA Segelreisen bis maximal Euro 300.- für Rückreisekosten, wobei SAILORAMA Segelreisen die günstigste Rückreiseoption wählt, die nicht unbedingt die bequemste sein muss. SAILORAMA Segelreisen haftet nicht, wenn trotz verspäteter Ankunft ein rechtzeitiges Erreichen des Abfluges möglich ist, der Kunde aber nicht bereit ist, den Rückreisevorschlag anzunehmen.
7. HAUSORDNUNG
a) Der Kunde hat Minderjährige, die in seiner Obhut stehen, zu beaufsichtigen.
b) Der Kunde hat gemeinsam mit den anderen Mitreisenden dafür zu sorgen, dass die Yacht bei Törnende besenrein (Geschirr gewaschen, Müll entsorgt) übergeben wird.
c) Verstopft der Kunde eine Toilette, so beträgt die Reparaturpauschale EUR 200, die er spätestens bei Törnende in Bar an den Skipper auszuzahlen hat.
6. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN IM HERKUNFTS-, TRANSIT- UND ZIELLAND
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Quarantäne-, Gesundheits- und ähnlicher Vorschriften im Herkunfts-, Transit- und Zielland selbst verantwortlich. Ist ein Kunde durch entsprechende Vorschriften an der Anreise zum Segeltörn oder an der (weiteren) Teilnahme am Segeltörn verhindert, kann daraus kein Recht auf Rücktritt abgeleitet werden. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf die An- und Abreise zum/vom Ausgangshafen als auch auf etwaige grenzüberschreitende Segeltörns. Alle Kosten, die aus der Nichtbeachtung der jeweils gültigen Landesvorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Ist es einem Kunden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Herkunfts-, Transit- oder Zielland nicht möglich, ein- oder auszureisen und wird dadurch der Ablauf der Segelreise gestört, behält sich SAILORAMA Segelreisen das Recht vor, den Kojenchartervertrag mit dem betroffenen Kunden fristlos zu kündigen, um den Segeltörn mit den anderen Kunden wie geplant durchführen zu können.
7. DATENVERWALTUNG, URHEBERRECHTE, RECHT AM EIGENEN BILD
Mit der Buchungsanfrage erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes auf den Datenträgern von SAILORAMA Segelreisen gespeichert werden. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass im Besitz von SAILORAMA Segelreisen stehendes Fotomaterial mit dem Abbild des Kunden von SAILORAMA Segelreisen zu Werbezwecken verwendet werden kann. Im Weiteren erklärt sich der Kunde einverstanden, dass das Bild-, Film- und Tonmaterial, welches er während oder nach der Segeltörn an SAILORAMA Segelreisen aushändigt, zu Werbezwecken eingesetzt werden kann.
8. ABTRETUNG
Der Kunde darf seine vertraglichen oder gesetzlichen Rechte aus dem Kojenchartervertrag nur mit der Zustimmung von SAILORAMA Segelreisen an Dritte abgeben. SAILORAMA Segelreisen ist nicht verpflichtet, anstelle des Kunden eine Ersatzperson zu akzeptieren.
9. UNWIRKSAMKEIT UND GERICHTSSTAND
Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ungültig werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz.
10. August 2024